Unter Alkoholeinfluss Verkehrsunfall verursacht
Landwehr - 12.01.2015Beim Abbiegen ist es am Sonntag in Medebach zu
einem Verkehrsunfall gekommen. Ein 45 Jahre alter Autofahrer kam aus
Richtung der Landstraße 740 und wollte um 17:45 Uhr von der
Kolpingstraße nach rechts abbiegen, um auf der Straße
Landwehr weiter
zu fahren. Dabei übersah der Mann ein geparktes Auto. Es kam zur
Kollision, bei der Sachschaden in Höhe von etwa 3.000,- Euro
entstand, aber glücklicherweise niemand verletzt wurde.
Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei zeigte sich, dass der
Autofahrer vor dem Unfall Alkohol getrunken hatte. In diesem
Zusammenhang gibt es mehrere Grenzwerte, die je nach Einzelfall zu
beachten sind. 1,1 Promille ist die Schwelle, ab der die absolute
Fahruntüchtigkeit gegeben ist. Ein solcher Wert hat ein
entsprechendes Strafverfahren zur Folge. Bereits ab einem Wert von
0,5 Promille liegt aber bereits eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit
einer Geldbuße und einem Führerscheinentzug geahndet werden kann.
Darüber hinaus gibt es noch die sogenannte relative
Fahruntüchtigkeit. Diese kann vorliegen, wenn der Alkoholwert 0,3
Promille überschritten hat und gleichzeitig eine Ausfallerscheinung
vorliegt. Eine Ausfallerscheinung kann zum Beispiel das Fahren in
Schlangenlinien oder eben die Verursachung eines Verkehrsunfalls
sein, wenn dieser mit der Alkoholisierung zusammenhängt. Genau diese
bleibt jetzt in dem aktuellen Fall zu prüfen, nachdem das Ergebnis
der Blutprobe vorliegt.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
Bianca Scheer
Telefon: 0291-9020-1012
Fax: 0291-9020-1019
E-Mail: pressestelle.hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de
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